ABRECHNUNG

 

Die Rechnungserstellung erfolgt nach der aktuell gültigen amtlichen Gebührenordnung (GOÄ).
Alle Privatversicherten (auch beihilfeberechtigte Beamte/Postbeamten B/KVB) bekommen ihre Rechnung in dem gewohnten Umfang erstattet.

 

Da es uns leider nicht möglich ist einen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen zu schließen, werden die Kosten für Untersuchung und Behandlung durch uns leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Es steht gesetzlich Versicherten selbstverständlich frei Behandlungskosten selbst zu tragen, gerne informieren wir Sie hierzu vorab telefonisch.

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